{"id":303,"date":"2016-07-26T08:11:59","date_gmt":"2016-07-26T08:11:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tmgroup.de\/\/en\/?page_id=303"},"modified":"2017-07-07T08:19:12","modified_gmt":"2017-07-07T08:19:12","slug":"tos","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tmgroup.de\/en\/tos\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<p>Unfortunately, our general terms\u00a0and conditions\u00a0 are only available in German.<\/p>\n<h3>\u00a7 1 Allgemeines<\/h3>\n<p>Die TMGROUP ist eine mittelst\u00e4ndisch gepr\u00e4gte und Inhabergef\u00fchrte Unternehmensgruppe, die vorzugsweise im schweren Stahl-, Maschinen- und Anlagenbau agiert. Sie besteht aus der TM Verwaltungs GmbH, der TM Leasing GmbH &amp; Co.KG, der GSD Gro\u00dfanlagen- und Schwermaschinenbau Dessau GmbH, der ZSD Zerspannung Dessau GmbH, der SMB Sch\u00f6nebecker Maschinenbau GmbH sowie der SFB Sch\u00f6nebecker Fahrzeugbau GmbH.<br \/>\nF\u00fcr s\u00e4mtliche dieser Gesellschaften gelten die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Im Weiteren wird in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen immer nur von der TMGROUP die Rede sein. Gemeint sind dabei s\u00e4mtliche der oben genannten Gesellschaften, ohne eine Gesamtschuld zu begr\u00fcnden.<br \/>\nDie folgenden Regelungen gelten im Sinne eines allgemeinen Teils sowohl f\u00fcr die Verkaufsbedingungen als auch die Einkaufsbedingungen, die n\u00e4her in den Kapiteln 1. und 2. ausgestaltet sind. Dies gilt nicht, wenn in einem der beiden Sonderkapitel speziellere Regelungen getroffen werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Ausschlie\u00dflichkeit<\/h3>\n<p>F\u00fcr alle \u2013 auch zuk\u00fcnftigen \u2013 Rechtsbeziehungen mit der TMGROUP gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Abweichungen bed\u00fcrfen besonderer schriftlicher Vereinbarung mit daf\u00fcr ausdr\u00fccklich von der Gesch\u00e4ftsleitung bevollm\u00e4chtigten Personen. Die Anwendung Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen der Vertragspartner der TMGROUP wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen; sie werden auch nicht Vertragsinhalt, wenn die TMGROUP ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht. Sie werden auch nicht durch gegenseitige Erf\u00fcllungsleistungen anerkannt. Auch gelten sie dann nicht, wenn auf sie in Einzelkorrespondenz hingewiesen wird.<br \/>\nIm Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit den Vertragspartnern (einschl. Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung der TMGROUP ma\u00dfgebend.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 Gesetzeswortlaut<\/h3>\n<p>Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Schriftformerfordernis<\/h3>\n<p>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner der TMGROUP gegen\u00fcber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Warnung, Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 Aufrechnungsverbot und Abtretungsverbot<\/h3>\n<p>1. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Vertragspartner ist nur insoweit m\u00f6glich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Betr\u00e4ge handelt. Als gerichtlich anerkannte Betr\u00e4ge gelten auch solche Gegenforderungen, die zwar bestritten, aber entscheidungsreif sind.<br \/>\n2. Rechte und Pflichten aus mit der TMGROUP abgeschlossenen Vertr\u00e4gen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht abtretbar oder \u00fcbertragbar.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Vertragsschluss Allgemein<\/h3>\n<p>Alle Angebote der TMGROUP sind freibleibend. Das hei\u00dft, die TMGROUP kann dem Vertragsschluss durch Erkl\u00e4rung unmittelbar nach der Annahme widersprechen. Dies gilt dann nicht, wenn das Angebot ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet ist oder eine bestimmte Annahmefrist enth\u00e4lt. F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung der TMGROUP ma\u00dfgebend.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Ma\u00dfgebliches Recht<\/h3>\n<p>F\u00fcr alle zwischen der TMGROUP und den Vertragspartnern abgeschlossenen Vertr\u00e4ge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler und supranationaler (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Gerichtsstand<\/h3>\n<p>Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten Sch\u00f6nebeck (Sitz der TM Verwaltungs GmbH). Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten wird die Klage bei einem Gericht erhoben. S\u00e4mtliche Streitigkeiten sind im Wege des deutschen Rechtsweges unter Ausschluss s\u00e4mtlicher Schiedsgerichtsbarkeiten zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Schriftformbehalt<\/h3>\n<p>M\u00fcndliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Sp\u00e4ter getroffene m\u00fcndliche Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die TMGROUP.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Salvatorische Klausel<\/h3>\n<p>Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt.<br \/>\nBei Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung verpflichten sich die Vertragspartner, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der in dieser Bestimmung gew\u00fcnschten Regelung am n\u00e4chsten kommt. Ist dies rechtlich nicht m\u00f6glich, so gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Dasselbe gilt f\u00fcr die mit der TMGROUP geschlossenen Vertr\u00e4ge selbst.<\/p>\n<h2>Kapitel 1: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Verkauf<\/h2>\n<h3>\u00a7 11 Vertragsschluss Verkauf<\/h3>\n<p>1. Die zu dem Angebot von der TMGROUP geh\u00f6renden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben, Pl\u00e4ne und Berechnungstabellen sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind oder die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. An allen Angebotsunterlagen beh\u00e4lt sich die TMGROUP das Eigentum und Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen weder f\u00fcr eigene Zwecke noch f\u00fcr Zwecke Dritter genutzt noch an Dritte ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung durch die TMGROUP weitergegeben werden.<br \/>\nDer K\u00e4ufer darf s\u00e4mtliche Angebotsunterlagen ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung seitens der TMGROUP weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4ngig machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen der TMGROUP diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an die TMGROUP zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren.<br \/>\n2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der TMGROUP. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der TMGROUP zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Konsumenten Deckungsgesch\u00e4ftes mit dem Zulieferer der TMGROUP.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 Preise und Zahlung<\/h3>\n<p>1. Die Preise gelten ab Werk, ausschlie\u00dflich Verpackung, Fracht und Aufstellung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<br \/>\n2. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, so dass der TMGROUP der f\u00fcr den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag sp\u00e4testens am F\u00e4lligkeitstermin zur Verf\u00fcgung steht. Dies gilt nicht, wenn dem K\u00e4ufer die Rechnung ausweislich des Rechnungsdatums offensichtlich versp\u00e4tet zugeht. In diesem Fall hat der K\u00e4ufer dies unverz\u00fcglich nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen. Die Zahlung hat in diesem Fall 30 Tage nach dem tats\u00e4chlichen Zugang der Rechnung zu erfolgen.<br \/>\n3. Abweichungen der Kostenfaktoren, Material, Lohn, Gehalt usw. gegen\u00fcber dem im Angebot genannten Stichtag werden im Rahmen einer branchen\u00fcblichen Preisgleitklausel ber\u00fccksichtigt, soweit nicht ausdr\u00fccklich ein Festpreis vereinbart ist.<br \/>\n4. Leistet der K\u00e4ufer bei F\u00e4lligkeit keine Zahlung, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5% per anno zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 Lieferfristen<\/h3>\n<p>1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung von der TMGROUP aber nicht vor der Beibringung der vom K\u00e4ufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.<br \/>\n2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft (zutreffenderweise) mitgeteilt worden ist.<br \/>\n3. Erf\u00fcllt der K\u00e4ufer seine Vertragsverpflichtung nicht fristgerecht, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen.<\/p>\n<h3>\u00a7 14 Holschuld<\/h3>\n<p>1. Die TMGROUP erbringt ihre Leistungen in Form einer Holschuld (\u00a7 269 BGB). Das hei\u00dft, dass die TMGROUP das ihrerseits Erforderliche getan hat, wenn die TMGROUP die Ware aussondert, bereitstellt und den K\u00e4ufer von der Bereitstellung informiert. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht auch im Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft durch die TMGROUP auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt, dass er die vertraglich geschuldete Leistung nicht annehmen werde.<br \/>\n2. Ist ausnahmsweise einzelvertraglich eine Schickschuld vereinbart, geht die Gefahr sp\u00e4testens mit der Absendung des Kaufgegenstandes auf den K\u00e4ufer \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die TMGROUP noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<br \/>\n3. Auch bei Abschluss eines Werkvertrages ist der jeweilige Niederlassungsort der TMGROUP Erf\u00fcllungsort. Der Besteller hat das Werk an dem jeweiligen Standort der TMGROUP abzunehmen. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Werkes auf den Besteller \u00fcber. Die Gefahr geht auch dann auf den Besteller \u00fcber, wenn er in Verzug der Annahme ger\u00e4t. Ist vereinbart, dass das Werk an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort zu versenden ist, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung mit \u00dcbergabe des Werkes an die Transportperson auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<h3>\u00a7 15 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen von der TMGROUP gegen den K\u00e4ufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschl. Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschr\u00e4nkten Kontokorrentverh\u00e4ltnis).<br \/>\n2. Die von der TMGROUP an den K\u00e4ufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der TMGROUP. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an die Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.<br \/>\n3. Der K\u00e4ufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr die TMGROUP.<br \/>\n4. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (\u00a7\u00a7 15, Nr. 8, 9) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<br \/>\n5. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung der TMGROUP als Hersteller erfolgt und die TMGROUP unmittelbar das Eigentum oder \u2013 wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware \u2013 das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der TMGROUP eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der K\u00e4ufer bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im oben genannten Verh\u00e4ltnis \u2013 Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die TMGROUP. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sache als Hauptsache anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt die TMGROUP, soweit die Hauptsache der TMGROUP geh\u00f6rt, dem K\u00e4ufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verh\u00e4ltnis.<br \/>\n6. Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum von der TMGROUP an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an die TMGROUP ab.<br \/>\nDie TMGROUP nimmt die Abtretung an. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an der Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsanspr\u00fcche oder\u00a0Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Die TMGROUP erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Die TMGROUP darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<br \/>\n7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pf\u00e4ndung, wird der K\u00e4ufer sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum der TMGROUP hinweisen und die TMGROUP hier\u00fcber informieren, um der TMGROUP die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, die TMGROUP die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der K\u00e4ufer der TMGROUP.<br \/>\n8. Die TMGROUP wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderung um mehr als 50% \u00fcbersteigt.<br \/>\n9. Tritt die TMGROUP bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall) ist die TMGROUP berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.<\/p>\n<h3>\u00a7 16 M\u00e4ngelhaftung<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschl. Falsch- und Minderlieferungen sowie unsachgem\u00e4\u00dfe Montage oder mangelhafte Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 478, 479 BGB).<\/p>\n<h4>(a) M\u00e4ngelbegriff<\/h4>\n<p>Die Produkte der TMGROUP werden laufend auf dem neusten Stand der Technik gehalten und unterliegen andauernder Weiterentwicklung. \u00c4nderung der Konstruktion oder Ausf\u00fchrungen berechtigen daher nicht zu Beanstandungen. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 BGB). F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) \u00fcbernimmt die TMGROUP jedoch keine Haftung.<\/p>\n<h4>(b) R\u00fcgeobliegenheit<\/h4>\n<p>Der K\u00e4ufer muss, auch wenn er kein Kaufmann, aber Unternehmer (\u00a7 14 BGB) ist, die unter Kaufleuten geltenden R\u00fcgeobliegenheiten des \u00a7 377 HGB einhalten. Etwaige R\u00fcgen haben ausschlie\u00dflich schriftlich zu erfolgen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist die Haftung der TMGROUP f\u00fcr den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.<\/p>\n<h4>(c) Nacherf\u00fcllung und Minderung<\/h4>\n<p>F\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtzeitig ger\u00fcgte M\u00e4ngel leistet die TMGROUP nach eigener Wahl Gew\u00e4hr entweder durch unentgeltliche Nachbesserung oder durch Lieferung einwandfreier Ersatzware. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung zwei Mal fehl (vgl. S. 5), kann der K\u00e4ufer mindern oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der M\u00e4ngelhaftung ist, vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>\nF\u00fcr die Nachbesserung oder die Ersatzware leistet die TMGROUP nur in demselben Umfang Gew\u00e4hr wie f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Kaufsache. Der K\u00e4ufer hat der TMGROUP die f\u00fcr die geschuldete Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schl\u00e4gt der erste Versuch der Nacherf\u00fcllung fehl, ist der TMGROUP eine weitere M\u00f6glichkeit zur Nacherf\u00fcllung unter angemessener Fristsetzung zu gew\u00e4hren, sofern dies dem K\u00e4ufer nicht unzumutbar ist.<br \/>\nDie R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der K\u00e4ufer lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) zu verlangen. Die TMGROUP ist berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die TMGROUP bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<h4>(d) Schadenersatz<\/h4>\n<p>Auf Schadenersatz haftet die TMGROUP gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Ihre Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht:<br \/>\n1. f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<br \/>\n2. f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf). Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls f\u00fcr deliktische Anspr\u00fcche und Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<h4>\u00a7 17 Verj\u00e4hrung<\/h4>\n<p>Das Recht des K\u00e4ufers, Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln geltend zu machen, verj\u00e4hrt au\u00dfer in den F\u00e4llen des \u00a7 17 S. 2 zw\u00f6lf Monate nach Gefahr\u00fcbergang, es sei denn, es ist im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart. Ausgenommen sind die F\u00e4lle des \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB. Gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 verj\u00e4hren sie in 30 Jahren, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht. Gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 verj\u00e4hren sie in f\u00fcnf Jahren bei einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.<\/p>\n<h4>\u00a7 18 R\u00fccktritt K\u00e4ufer<\/h4>\n<p>Der K\u00e4ufer kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die TMGROUP die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang unm\u00f6glich wird.<\/p>\n<h4>\u00a7 19 R\u00fccktritt TMGROUP<\/h4>\n<p>F\u00fcr den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die die TMGROUP nicht zu vertreten hat, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb der TMGROUP erheblich einwirken (auch bei Streiks und rechtm\u00e4\u00dfigen Aussperrungen), und f\u00fcr den Fall nachtr\u00e4glich sich herausstellender Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der TMGROUP das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen eines solchen R\u00fccktritts bestehen nicht. Will die TMGROUP vom R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat die TMGROUP dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem K\u00e4ufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem K\u00e4ufer eine Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist vereinbart war.<\/p>\n<h2>Kapitel 2: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Einkauf<\/h2>\n<h3>\u00a7 20 Bestellungen und Bestellunterlagen<\/h3>\n<p>An s\u00e4mtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die die TMGROUP im Zuge des Bestellvorgangs dem Verk\u00e4ufer eventuell zur Verf\u00fcgung stellt, beh\u00e4lt sich die TMGROUP s\u00e4mtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen weder f\u00fcr eigene Zwecke noch f\u00fcr Zwecke Dritter genutzt noch an Dritte ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung durch die TMGROUP weitergegeben werden. Der Verk\u00e4ufer darf s\u00e4mtliche Angebotsunterlagen ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung der TMGROUP weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4ngig machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen der TMGROUP diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an die TMGROUP zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Rechnungen exakt die Bestellnummer sowie Bestellpositions- und Auftragsnummer anzugeben: unterl\u00e4sst er dies, so sind hierdurch bedingte Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung nicht von der TMGROUP zu vertreten.<\/p>\n<h3>\u00a7 21 Preise und Zahlungsbedingungen Einkauf<\/h3>\n<p>1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung \u201efrei Haus\u201c einschlie\u00dflich Verpackung ein. Die R\u00fcckgabe der Verpackung bedarf gesonderter Vereinbarung. Die von der TMGROUP in Bestellungen ausgewiesenen Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br \/>\n2. Die TMGROUP bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab restloser Lieferung und Rechnungserhalt, vorbehaltlich einer abweichenden ausdr\u00fccklichen Regelung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen der TMGROUP im gesetzlichen Umfang zu.<\/p>\n<h3>\u00a7 22 Lieferzeit und Leistungsort<\/h3>\n<p>Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, die TMGROUP unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Liefertermins kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Der Verk\u00e4ufer erf\u00fcllt seine Verpflichtungen im Wege einer Bringschuld.\u00a0Der Verk\u00e4ufer erbringt seine Leistung erst mit Ablieferung der Ware am Sitz der zu beliefernden Gesellschaft der TMGROUP.<\/p>\n<h3>\u00a7 23 Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngeluntersuchungen<\/h3>\n<p>Die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche stehen der TMGROUP ungek\u00fcrzt zu. Unabh\u00e4ngig davon ist die TMGROUP berechtigt, vom Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, alle zum Zweck der M\u00e4ngelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung, bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. Die TMGROUP ist berechtigt, auf Kosten des Verk\u00e4ufers die M\u00e4ngelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist oder besondere Eilbed\u00fcrftigkeit gegeben ist. Es gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfristen (\u00a7 438 BGB).<\/p>\n<h3>\u00a7 24 R\u00fcgeobliegenheit gem. \u00a7 377 HGB<\/h3>\n<p>Die TMGROUP gen\u00fcgt der R\u00fcgeobliegenheit des \u00a7 377 HGB, wenn M\u00e4ngel, die bei einer \u00fcblichen Eingangsuntersuchung entdeckt werden k\u00f6nnen, innerhalb von einer Woche nach Eingang der Ware von der TMGROUP m\u00fcndlich oder schriftlich beim Verk\u00e4ufer ger\u00fcgt werden (zur Wahrung der R\u00fcgefrist per Post gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung). Zur Wahrung der R\u00fcgeobliegenheit des \u00a7 377 HGB bei M\u00e4ngeln, die erst bei einer \u00fcber die blo\u00dfe Eingangskontrolle hinausgehenden Untersuchung aufgefunden werden k\u00f6nnen, hat die R\u00fcge innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware bei der TMGROUP m\u00fcndlich oder schriftlich zu erfolgen (zur Wahrung der R\u00fcgefrist per Post gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung).<\/p>\n<h3>\u00a7 25 Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>Sofern die TMGROUP Teile dem Verk\u00e4ufer beistellt, beh\u00e4lt die TMGROUP sich hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung der Beistellungen durch den Verk\u00e4ufer werden f\u00fcr die TMGROUP vorgenommen.<\/p>\n<h3>\u00a7 26 Qualit\u00e4t<\/h3>\n<p>Die zu liefernden Gegenst\u00e4nde m\u00fcssen den dem Auftrag zugrunde liegenden Unterlagen, Liefervorschriften und technischen Spezifikationen, den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den einschl\u00e4gigen Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien, den DIN-Normen und sonstigen anerkannten neuesten Regeln der Technik sowie allen einschl\u00e4gigen Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen des Umweltschutzes entsprechen. Der Verk\u00e4ufer hat nach Art und Umfang geeignete Qualit\u00e4tskontrollen durchzuf\u00fchren und ein Qualit\u00e4tsmanagement-System entsprechend dem neuesten Stand der Technik anzuwenden. Pr\u00fcfungen der Lieferung im Herstellerwerk durch Beauftragte der TMGROUP stellen keine Abnahme im Rechtssinne dar.<\/p>\n<h3>\u00a7 27 Schutzrecht<\/h3>\n<p>Der Verk\u00e4ufer steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung und\/oder Leistung keine Rechte Dritter im In- oder Ausland verletzt werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 28 Geheimhaltung<\/h3>\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, s\u00e4mtliche von der TMGROUP erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten d\u00fcrfen sie nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung durch die TMGROUP offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des jeweiligen Vertrages.<\/p>\n<h3>\u00a7 29 Produkthaftung<\/h3>\n<p>Soweit der Verk\u00e4ufer f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die TMGROUP soweit von Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet. Im Rahmen seiner Haftung f\u00fcr Schadensf\u00e4lle im Sinne von Absatz 1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 683, 670 BGB sowie gem\u00e4\u00df \u00a7 830, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von der TMGROUP durchgef\u00fchrten R\u00fcckrufaktion ergeben. \u00fcber Inhalte und Umfang der durchzuf\u00fchrenden R\u00fcckrufma\u00dfnahmen wird die TMGROUP den Verk\u00e4ufer \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unber\u00fchrt bleiben sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche.<\/p>\n<h3>\u00a7 30 Verpflichtung zur Einhaltung Mindestlohngesetz<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitnehmer nicht unter dem seit 01.01.2015 geltenden Mindestlohn zu entlohnen. Beim Einsatz von Nachunternehmern werden diese vom Auftragnehmer entsprechend verpflichtet. Das Unternehmen beh\u00e4lt sich vor, durch Stichproben anhand der ihm vom Auftragnehmer vorzulegenden Lohnlisten die Einhaltung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Bei einem Versto\u00df gegen die vorstehende Verpflichtung ist das Unternehmen berechtigt, nach seiner Wahl von dem Vertrag mit dem Auftragnehmer zur\u00fcckzutreten oder diesen mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Schadensersatzanspr\u00fcche zu.<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an das Unternehmen eine Vertragsstrafe von 100,00 \u20ac f\u00fcr jeden Tag\/Arbeitnehmer zu zahlen, an dem Arbeitnehmer des Auftragnehmers f\u00fcr das Unternehmen t\u00e4tig werden, aber geringer als nach dem ab 01.01.2015 geltenden Mindestlohn entlohnt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unfortunately, our general terms\u00a0and conditions\u00a0 are only available in German. \u00a7 1 Allgemeines Die TMGROUP ist eine mittelst\u00e4ndisch gepr\u00e4gte und Inhabergef\u00fchrte Unternehmensgruppe, die vorzugsweise im schweren Stahl-, Maschinen- und Anlagenbau agiert. 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