AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
1. Angebot und Abschluss
1. Die Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten maßgebend, im Falle eines Angebotes mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme des Angebotes, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
3. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsund Maßangaben, Pläne und Berechnungstabellen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An alle Angebotsunterlagen behält sich der Lieferer das Eigentum und Urheberrechte vor.
2. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht und Aufstellung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
3. Abweichungen der Kostenfaktoren, Material, Lohn, Gehalt usw. gegenüber dem im Angebot genannten Stichtag werden im Rahmen einer branchenüblichen Preisgleitklausel berücksichtigt, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist.
4. Der Lieferer ist berechtigt, bei Überschreitung des gesetzten Zahlungszieles Zinsen und Provisionen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
3. Lieferfristen
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung des Lieferers nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferung ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3. Erfüllt der Besteller seine Vertragsverpflichtung nicht fristgerecht, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
4. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum.
6. Haftung für Mängel der Lieferung
Unter Ausschluss aller sonstigen Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche haften wir für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, wie folgt:
1. Der Kunde hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterlässt er die Prüfung, entfällt jegliche Haftung für uns. Offene Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Für Ware, die entweder mit einem offenen Mangel oder nach Entdeckung eines verborgenen Mangels ohne unsere Zustimmung weiterverarbeitet oder weiterveräußert worden ist, entfällt jegliche Haftung unsererseits.
2. Für ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr entweder durch unentgeltliche Nachbesserung, durch Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder durch Lieferung einwandfreier Ersatzware. Für die Nachbesserung oder die Ersatzware leisten wir nur in demselben Umfang Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung.
3. Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten, auch wenn er eine Mängelrüge geltend macht. Zahlungen dürfen nur dann und nur in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln zurückgehalten werden, wenn die Mängel von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
4. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
5. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen sechs Monate nach Gefahrübergang, es sei denn, es ist im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart.
7. Recht des Bestellers auf Rücktritt
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen.
2. Liegt Leistungsverzug vor, den der Lieferer nicht zu vertreten hat, und gewährt der Besteller uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
8. Recht des Lieferers auf Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns als Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
9. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten werden die Klagen bei einem Gericht erhoben. Für unseren Hauptsitz ist der Gerichtsstand Dessau zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Auch der Kaufvertrag bleibt bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen sonstigen Bedingungen verbindlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Einkauf
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Einkaufsbedingungen (im Folgenden auch kurz „unsere Bedingungen“ genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers (im Folgenden auch kurz „AN“ genannt) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des AN dessen Lieferung und/oder Leistung an uns vorbehaltlos annehmen.
2. Bestellungen und Bestellunterlagen
An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die wir dem AN zur Verfügung stellen, behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter genutzt noch an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung weitergegeben werden. Der AN ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Rechnungen exakt unsere Bestellnummer sowie Bestellpositions- und Auftragsnummer anzugeben: unterlässt er dies, so sind hierdurch bedingte Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.
3. Preise
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf gesonderter Vereinbarung. Die von uns in Bestellungen ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
Wir bezahlen, sofern nichts anderes vereinbar wurde, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab restloser Lieferung und Rechnungserhalt, vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Regelung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
5. Lieferzeit
Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der AN ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins kommt der AN in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
6. Gefahrtragung
Im Übrigen gelten zur Gefahrtragung die Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC), Paris in ihrer jeweils neuesten Fassung als vereinbart.
7. Mängeluntersuchungen – Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. Unabhängig davon sind wir berechtigt, vom AN nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir sind berechtigt, auf Kosten des AN die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit gegeben ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
8. Qualität
Die zu liefernden Gegenstände müssen den dem Auftrag zugrunde liegenden Unterlagen, Liefervorschriften und technischen Spezifikationen, den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den einschlägigen Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien, den DIN-Normen und sonstigen anerkannten neuesten Regeln der Technik sowie allen einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen des Umweltschutzes entsprechen. Der AN hat nach Art und Umfang geeignete Qualitätskontrollen durchzuführen und ein Qualitätsmanagement-System entsprechend dem neuesten Stand der Technik anzuwenden. Prüfungen der Lieferung im Herstellerwerk durch unsere Beauftragten stellen keine Abnahme im Rechtssinne dar.
9. Schutzrecht
Der AN steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung und/oder Leistung keine Rechte Dritter im In- oder Ausland verletzt werden.
10. Eigentumsvorbehalt
Sofern wir Teile dem Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung der Beistellungen durch den AN werden für uns vorgenommen.
11. Abtretungsverbot
Rechte und Pflichten aus mit uns abgeschlossenen Verträgen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht abtretbar oder übertragbar. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich Forderungsabtretungen auf Grund verlängerter Eigentumsvorbehalte.
12. Geheimhaltung
Der AN ist verpflichtet, sämtliche von uns erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages.
13. Produkthaftung
Soweit der AN für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns soweit von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne von Absatz 1 ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß § 830, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalte und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den AN – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
14. Schlussbestimmungen
Für beide Parteien ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks – Dessau. Wir sind jedoch berechtigt, den AN auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der jeweiligen Verträge unwirksam oder nichtig, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
